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Politik

Die abschließenden Feststellungsbeschlüsse zu den Änderungsverfahren sind gleichlautend durch die Räte der sechs beteiligten Städte zu fassen.

 

Verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA GFNP)

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den Städten wurde im Jahr 2006 ein verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA) gebildet, der die Inhalte und Verfahrensschritte des Planwerkes in die politischen Gremien der beteiligten Städte vermittelt und entsprechende Beschlussempfehlungen abgibt. Er befasst sich – unbeschadet der Zuständigkeit der kommunalen Gremien – mit regional bedeutsamen Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale Ebene hinausgeht und die für die gemeinsame Planung bedeutsam sind. Der vbA sichert damit die regionale Abstimmung der Planungskonzeption des Planwerkes auf der politischen Ebene. Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ausgerichtet und unterstützt die Entscheidungsfindung der kommunalen Gremien.

Der vbA umfasst pro Stadt fünf stimmberechtigte Mitglieder, die von den Räten der jeweiligen Städte auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode gewählt werden. Hinzu kommen die jeweils für Bauen und Planen zuständigen Beigeordneten als nicht stimmberechtigte Mitglieder.

Seit 2011 tagt der Ausschuss regelmäßig im Rathaus der Stadt Essen. Die Ausschussbetreuung erfolgt über die Geschäftsstelle GFNP mit Sitz in Essen.

 

Aktuelles

Die nächste Sitzung des vbA GFNP findet am 3. Juli 2026 statt. 

Aktuelle Übersicht der vbA-Mitglieder und Stellvertretungen 

 

Vorlagen und Niederschriften zu den Sitzungen des vbA GFNP

Hinweis: Unterlagen zu den vbA-Sitzungen von 2006-2020 können bei der Geschäftsstelle GFNP schriftlich angefragt werden.

Ansprechpersonen